Stand Dezember 2019
Verbindlichkeit
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil des Dienstleistungsvertrages zwischen dem Visapoint.CH und dem Auftraggeber.
Offerten / Bearbeitung des Auftrags
Eine verbindliche Offerte kann durch Visapoint.CH nur erstellt werden, wenn alle Dokumente in Original vorliegen. Offerten, welche z.B aufgrund eingescannter Dokumente erstellt worden sind, sind nicht verbindlich.
Nach Eingang der Unterlagen überprüft Visapoint.CH diese auf ihre Vollständigkeit hin. Die Richtigkeit der Angaben liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Nur vollständig eingereichte Unterlagen werden durch Visapoint.CH bearbeitet. Unvollständige Antragsformulare werden zur Ergänzung retourniert oder fehlende Dokumente nachgefordert.
Generell haftet Visapoint.CH nicht für Verzögerungen, welche ausserhalb ihres Machtbereiches liegen. Darunter fallen Verzögerungen aufgrund mangelhafter Angaben wie beispielsweise das Einreichen nicht mehr aktueller oder unvollständiger Dokumente.
Bearbeitung am Tag der Einreichung
Will der Auftraggeber, dass Visapoint.CH das Dokument noch am Tag der Einreichung bearbeitet, muss der Auftraggeber dafür besorgt sein, dass sich das Dokument am betreffenden Tag vollständig bis spätestens um 10.00 Uhr im Besitz des Visapoint.CH befindet.
Transport der Dokumente
Visapoint.CH organisiert den Transfer der Dokumente an die notwendigen Stellen (Botschaften, Behörden u.a.) und retourniert die Dokumente anschliessend dem Auftraggeber.
Dokumente in Obhut in- und ausländischer Behörden
Visapoint.CH hat weder Einfluss auf die Bearbeitung noch die Aufenthaltsdauer der Dokumente, welche sich in Obhut einer in- oder ausländischen Behörde befinden. Visapoint.CH übernimmt weder Verantwortung noch Haftung für Dokumente, welche sich in oben erwähnten Behörden befinden.
Tarife
Die Tarife für die Auftragserfüllung richten sich nach der geltenden Tarifliste.
Zahlungsbedingungen Der geforderte Geldbetrag ist innert 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Sämtliche Bankgebühren, welche aufgrund von Zahlungen aus dem Ausland anfallen, werden vom Auftraggeber übernommen.
Der Auftraggeber sorgt auf eigene Kosten dafür, dass die Anforderungen für seinen Zugang auf dem Internet erfüllt sind, um die Zahlungen vornehmen zu können.
Gegen Auftraggeber, welche das Onlinezahlungssystem zu missbräuchlichen Zwecken verwenden und dadurch Rechte Dritter verletzen, geht Visapoint.CH rechtlich vor.
CSW haftet weder für einen ununterbrochenen Betrieb des Online-Zahlungssystems noch für eine Ablehnung von Zahlungen durch das Onlinezahlungssystem.
Unregelmässigkeiten bzw. Unstimmigkeiten betreffend Zahlungen, welche über das Online-Zahlungssystem erfolgten, müssen Visapoint.CH innerhalb von 7 Tagen nach erfolgter Belastung schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Im Übrigen gilt die Belastung als akzeptiert.
Bei Bezahlung der Rechnung via Onlinezahlungssystem wird dem Auftraggeber ein Zuschlag berechnet. Die Höhe des jeweiligen Zuschlags ist auf dem Online-Zahlungssystem ersichtlich.
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber prüft unmittelbar nach Erhalt der ausgefertigten Dokumente das Arbeitsergebnis. Unstimmigkeiten bezüglich der ausgefertigten Dokumente müssen Visapoint. CH innerhalb 72 Stunden nach Erhalt gemeldet werden. Ansonsten wird das Arbeitsergebnis durch Visapoint.CH als genehmigt betrachtet.
Pflichten von CSW
Visapoint. Ch hält sich an die Vorschriften über den Datenschutz und verpflichtet sich, in Systemen, Programmen usw., die ihr gehören und auf die sie Einfluss hat, für Sicherheit nach aktuellem technischen Stand zu sorgen. Visapoint.CH erhält Informationen ausschliesslich zum Zweck des Einholen von Beglaubigungen für Dokumente sowie deren Legalisation bei verschiedenen Botschaften und Behörden, wie z.B. Handelskammern, Notare oder Staatskanzleien. Visapoint.CH verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur vertraulichen Behandlung aller Informationen, welche ihr vom Auftraggeber zugegangen sind.
Vertragsende
Der Auftrag endet mit der Auftragserfüllung. Im Falle eines Widerrufs des Auftrages finden die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Auftrag nach Art. 394 ff. OR Anwendung.
Geltendes Recht und Gerichtstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kaufrechts und der einschlägigen Bestimmungen des internationalen Privatrechts.